Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Sedierungsleitlinie "Sedierug in der gastrointestinalen Endoskopie" 2023 aktualisiert

Die DGVS hat in Zusammenarbeit mit der DEGEA und mehreren ärztlichen Fachgesellschaften sowie Patientengruppen und Juristen die S-3 Leitlinie zur Sedierung in der GI Endoskopie aktualisiert.

Aktualisierte S3-Leitlinie „Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) Juni 2023 – AWMF-Registernummer: 021/014

Die Leitlinie ist verfügbar hier

 

Herausgeber der Leitlinie

ist die Sektion Endoskopie im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen e. V. (DGVS), die auch die federführende Fachgesellschaft ist.


Mitherausgeber

sind die an der Leitlinienentwicklung beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen:

  • Bundesverband Niedergelassener Gastroenterologen Deuschlands e. V. (Bng)
  • Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft für Endoskopie und Sonographie der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV)
  • Deutsche Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung e. V. (DCCV)
  • Deutsche Gesellschaft für Endoskopie-Assistenzpersonal (DEGEA)
  • Deutsche Gesellschaft für Ansthesie und Intensivmedizin (DGAI)
  • Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GPRG)


Unter der Leitung von: T. Wehrmann, A. Riphaus, I. Kopp


Die Leitlinie gibt klare Empfehlungen

  • welche Aspekte bei der Anwendung der verschiedenen Sedierungskonzepte zu berücksichtigen sind
  • wie die Struktur- und Prozessqualität für eine sichere Sedierung auszusehen hat,
  • welche Qualifikationen für ärztliches und nicht-ärztliches Personal notwendig sind,
  • welche Tätigkeiten im Rahmen einer Sedierung auf jeden Fall von einem qualifizierten Arzt durchzuführen sind und
  • welche Tätigkeiten speziell auch im Rahmen einer Propofolsedierung an nicht-ärztliches Assistenzpersonal delegiert werden können.

Aktuelle Meldungen der DEGEA
hier zu lesen: Presse-Service.de

Möchten Sie sich zu unserem Newsletter registrieren?
Dann klicken Sie hier:
Zur Registrierung