Was ist das DEGEA-Stipendium?

Das DEGEA-Stipendium bietet die Möglichkeit, Fachwissen, Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Endoskopie auszubauen. Das Lernen in einer anderen Abteilung erweitert den beruflichen Horizont und bietet die Möglichkeit, ohne Belastung der täglichen Routine, in der Praxis zu lernen.

Der DEGEA-Vorstand lädt hiermit alle interessierten Mitglieder sehr herzlich ein, sich für das DEGEA-Stipendium zu bewerben.

Die Bewerbungsunterlagen für das Stipendium stehen Ihnen als PDF-Dateien zur Verfügung. 
Download der Bewerbungsunterlagen: 

Bitte senden Sie die ausgefüllten Anträge an den DEGEA-Vorstand. 


Ziel des Stipendiums
Das Stipendium wird zum Erreichen eines vorher festgelegten Lernzieles vergeben.  Das DEGEA-Stipendium bietet die Möglichkeit, außerhalb der eigenen Abteilung Fachwissen, Kenntnisse und Fähigkeiten auszubauen. Das eigene Handeln wird hinterfragt, neue Impulse können für den eigenen Arbeitsplatz positiv genutzt werden. 

In ausgewählten Endoskopieabteilungen besteht die Möglichkeit, folgende Bereiche kennen zu lernen oder zu vertiefen:

  • spezielle endoskopische Techniken 
  • die Aufgaben der Assistenz und Pflege im Rahmen dieser Techniken
  • die Betreuung von speziellen Patientengruppen
  • Tätigkeiten im Bereich der Hygiene und der Infektionsprävention 
  • Aufgaben des Managements und der Organisation von Endoskopieabteilungen oder Fachpraxen


Teilnahmebedingungen
Das DEGEA-Stipendium wird ausschließlich an ordentliche DEGEA-Mitglieder vergeben, die

  • als Endoskopieschwestern und -pfleger, Arzthelferinnen oder Medizinische Fachangestellte 
  • in Endoskopieabteilungen oder in gastroenterologischen Facharztpraxen arbeiten und 
  • die mindestens 6 Monate DEGEA-Mitglied sind.

Dauer
Das Stipendium kann zwischen 1-4 Wochen umfassen udn wird individuell mit dem Stipendiaten und der Gastabteilung festgelegt. 

Hospitationsort
Der/die Stipendiat(in) kann insgesamt drei gewünschte Hospitationsorte angeben. Die DEGEA verfügt über eine Datenbank von möglichen Hospitationsorten (siehe Öffnet internen Link im aktuellen FensterDEGEA-Gastabteilung). Daraus können Abteilungen oder Praxen ausgewählt werden. Der/die Stipendiat(in) kann aber andere Abteilungen oder Praxen als Wünsche angeben. 

Die endgültige Entscheidung trifft der Vorstand, entsprechend der Zielsetzung des Hospitationseinsatzes, in Absprache mit dem Stipendiaten. 

Die praktische Mitarbeit in der Gastabteilung ist je nach Versicherungsstatus als Hands-on-Training möglich. Dieser Punkt wird mit jeder Gastabteilung und dem Arbeitgeber des Stipendiaten separat geklärt. 

Der / die Stipentiat(in) erhält bei jeder Hospitation vor Ort einen konkreten Ansprechpartner.

Bewerbung
Die Bewerbungsunterlagen sind an die 1. Vorsitzende der DEGEA zu senden. Der DEGEA-Vorstand entscheidet über die eingegangenen Bewerbungen.

Die Bewerbungsunterlagen enthalten folgende Informationen: 

  • Personalien
  • Informationen zu beruflichem Werdegang, Qualifikationen, aktueller beruflicher Position
  • Zielsetzung des Stipendiums und
  • Begründung der Bewerbung

Die Arbeitgeber des Stipendiaten (Pflegedirektion, ärztlicher Leiter oder Praxisinhaber) sollten über das Stipendium informiert sein, da der versicherungstechnische Aspekt zwischen Arbeitgeber und der Gastabteilung geklärt werden muss.

Auswertung
Der/die Stipendiat(in) verpflichtet sich nach Abschluß der Hospitation: 

  • einen Evaluationsbogen innerhalb eines Monats nach Abschluß des Einsatzes auszufüllen und
  • einen Bericht über den Hospitationseinsatz für die Fachzeitschrift ENDOPRAXIS zu schreiben (innerhalb von 3 Monaten nach dem Einsatz). Nähere Informationen dazu erhält der Stipendiat von Ulrike Beilenhoff als Herausgeberin der Endo-Praxis: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailUK-Beilenhoff@t-online.de 

Die Gastabteilung wird ebenfalls einen Evaluationsbogen ausfüllen. Die Auswertung des Hospitationseinsatzes dient dem DEGEA-Vorstand zur Qualitätssicherung.

Kostenübernahme
Die DEGEA übernimmt folgende Kosten im Rahmen des Stipendiums: 

Alle Leistungen (bis max. 1000,00 Euro): 

  • Reisekosten*
  • Übernachtungskosten *

* Reise- und Übernachtungskosten werden nur gegen Vorlage der Originalbeläge erstattet.

  1. Für jede Hospitationswoche werden An- und Abreisekosten übernommen 
  2. In der Regel werden Reisekosten für ein Bahnticket erstattet (2. Klasse, Spartarif) 
  3. Bei Flugtickets werden Billigflüge übernommen, sofern sie den Wert des Bahntickets nicht übersteigen. 
  4. Bei der Anreise per PKW wird keine Kilometerpauschale gezahlt, sondern der Äquivalentwert zum Bahnticket erstattet. 
  5. Übernachtungen im Personalwohnheim werden übernommen
  6. Bei Hotelübernachtungen wird ein Zuschlag von max. 50 EURO pro Hotelnacht gezahlt

DEGEA-Symposien 
bei Endoupdate 2024 

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